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Wadowicer Kreis


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[[Datei:Nowa Galicja Mapa - Myślenice 1803.jpg|mini|Myslenicer Kreis im Jahr 1803]]
'''Wadowice Kreis''' ( ''cyrykuł wadowicki'', auch ''obwód cieszyński''; bis 1819 '''Myslenicer Kreis''', ''cyrkuł myślenicki'') war ein Kreis im [[Königreich Galizien und Lodomerien]] in den Jahren 1782–1854, zunächst mit dem Sitz in [[Myślenice]], ab 1819 in [[Wadowice]]. Der Kreis umfasste den westlichsten Teil des Kronlands zwischen der Grenze zu [[Ungarn]] im Süden und der [[Weichsel]] im Norden, im Westen grenzte er an den [[Teschner Kreis]] in [[Österreichisch Schlesien]].

== Geschichte ==
[[Datei:KreisdistrictZator1766.jpg|mini|Kreisdistrict Zator um das Jahr 1780]]
Im Verlauf der [[Polnische Teilung|Ersten Polnischen Teilung]] wurde das Gebiet im Mai und Juni 1772 militärisch von den [[Habsburger]]n unter der Leitung von [[Richard d'Alton]] ohne Widerstand der [[Könfederation von Bar|geschlagener Adelgeschlecht]] besetzt. Die Habsburger behandelten zunächst das eroberte Gebiet als eine flüchtige Errungenschaft und nur übernommen die polnische Verwaltung der Woiwodschaften. Erst im Jahr 1773 wurde die erste vorläufige administrative Abteilung eingeführt. Damals wurde der [[Kreis Schlesien]] aufgelöst und statt dessen der Kreis Wieliczka (polnisch ''cyrkuł wielicki'') mit dem Sitz in [[Kazimierz]] errichtet. Dieser umfasste die Distrikte [[Biała Krakowska|Biala]], [[Żywiec|Saybusch]] und Myślenice. Es mangelte an die Beamter, die mehreitlich aus Österreich und Tschechien kamen. Sie beklagten sich an unangenehme Bürogebäude in den stagnierten Städtchen mit hölzernen Bebauungen. 1775 wurde die Zahl der Kreisdistrikte stark reduziert und das Gebiet gehörte nun zum Kreisdistrikt Zator. 1773 besuchte Joseph II. erstmals die Kronland und entschied sich für den Bau von den neuer [[Chaussee]] von [[Wien]] nach [[Lemberg]] durch Biala, [[Kęty]], [[Andrychów]], Wadowice und Myślenice, also südlich des alten Salzwegs durch Zator und [[Skawina]]. Der Bau begann im Jahr 1780 und im nächsten Jahr wurde die erste Strecke zu [[Bochnia]] eröffnet. 1780 wurde der Sitz des Kreisdistrictes Zator in Kęty verlegt.

Nach dem Tod von Maria Theresia brachten die [[Josephinismus|josephinische Reformen]] eine längerfristigere administrative Abteilung. Damals wurde der Kreisdistrict Kęty zum unabhängigen Kreis mit dem Sitz am östlichen Rand in [[Myślenice]], obwohl der ursprüngliche Entwurf des Gouvernors [[Josef Brigido]] aus Dezember 1780 [[Podgórze (Krakau)|Josefstadt]] dafür voraussah. Der erste Kreishauptman wurde ein Deutsche namens ''von Zily''.<ref>K. Meus, 2013, S. 42.</ref>

Die Verwaltung des Kreises nach den Prinzipien des [[Aufgeklärter Absolutismus|aufgeklärten Absolutismus]] hatte sehr große Kompetenzen sogar über alltäglichen Leben. Nach dem Patent von Joseph II. aus Dezember 1785 wurde die deutsche Sprache die einzige Amtssprache, einschließlich in den dörflichen Gemeinden, deren Zuständigkeit wurde erweitert. Die Unterscheidung der Ortschaften mit dem Stadtrecht wurde mehr eindeutig als in Polen: die vollberechtigte Städte wurde von Magistraten mit dem Bürgermeister an der Spitze geführt, während die ''Märkte'' von Asesoren bzw. Sindiken. Unter Josef II. strebte die Verwaltung die Desurbanisierung an, um diese Marktgemeinde unter die adelige Jurisdiktion zu bringen. 1790 gab es 349 Ortschafte im Myslenicer Kreis, von denen 10 Städte, 2 Städchen, 337 Dörfer. Die Lage des Sitzes des Kreises am östlichen Rand erregte Unzufriedenheit besonders in Biala. 1784 wurde der Zoll an der [[Biała (Weichsel)|Bialka]] aufgehoben und die Grenzstadt entwickelte sich schnell. 1799 der Kaiser erhob sie zur ''Königlichen Freistadt'' und die Magistrat im gleichen Jahr bearbeitete eine Petition, um den Sitz des Kreises dort zu verlegen.<ref>Bielsko-Biała, Monografia miasta, 2011, T. II, S. 238, 273.</ref> Im Jahr 1807 die größte Städte im Bezirk waren: Biala (4196), Kęty (3056), Andrychów (2663), Żywiec (2624), Myślenice (1891) und Wadowice (1575), während Auschwitz nur 1575 und Zator 1397 Einwohner zählten.<ref>K. Meus, Wadowice..., S. 43.</ref> Im Jahr 1818 wurde [[Wilamowice]] zur Marktgemeinde. Am 1. November 1819 wurde Wadowice in der Mitte des Kreises zur Hauptstadt des Kreises, die dadurch die größte administrative Bedeutung des Herzogtums Auschwitz-Zator für Jahrzente erlangte.

Das ab 1818 bzw. 1820–1850 vorübergehend aus Galizien ausgegliederte und [[Österreichisch-Schlesien]] zugeordnete Herzogtum Auschwitz-Zator war in der Zeit formales Mitglied des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]]<ref name=an>Die meisten Historiker geben als Beginn der Zugehörigkeit den 6. April 1818 an, als der Deutsche Bund die Grenzverschiebung anerkannte. Nowakowski betont aber, dass das eigentliche, rechtlich bindende kaiserliche [[Patent (Begriffsklärung)|Patent]] erst am 2. März 1820 erlassen wurde. Ein Patent vom 29. Oktober 1850 schloss die Region wieder Galizien außerhalb des Deutschen Bundes an.</ref>, obwohl es vor 1772 Polen und nicht dem [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] unterstanden hatte. Diese scheinbar unüberlegte Entscheidung brachte keine praktische Veränderungen in Bezug auf die administrative Oberhoheit des galizischen Guberniums in Lemberg, jedoch verstärkte sie politische und kulturelle Einflüsse aus dem deutschsprachigen Raum und die Gesellschaft der Bielitz-Bialaer Sprachinsel leistete Widerstand gegen Aufhebung dieser formellen Zuordnung zu Österreichisch-Schlesien im Deutschen Bund.<ref>K. Meus, Wadowice..., S. 48–49.</ref>

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,<ref>[https://ift.tt/367BN21 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich] 1865, XXVI. Stück, Nr.&nbsp;90: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien"</ref> schuf man nach dem [[Österreichisch-Ungarischer Ausgleich|Österreichisch-Ungarischen Ausgleich]] 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung<ref>[https://ift.tt/2NjozXc Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr.&nbsp;44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ..."</ref> zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,<ref>[https://ift.tt/2Wj3hNR Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr.&nbsp;36: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Krakau"</ref> fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen. Das Gebiet der ehemaligen Herzogtümer Auschwitz-Zator wurde zwischen politischen Bezirken [[Bezirk Biala|Biala]], [[Bezirk Wadowice|Wadowice]] und [[Bezirk Saybusch|Saybusch]] aufgeteilt.

== Literatur ==
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== Weblinks ==
* Joseph Edler von Mehoffer, [https://ift.tt/2pfNCm4 Der Wadowicer-Kreis im Königreiche Galizien], Wien, 1843

== Einzelnachweise ==
<references/>

[[Kategorie:Galizien]]
[[Kategorie:Historisches Territorium (Polen)]]
[[Kategorie:Kreis (Habsburgermonarchie)]]

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